EU-Kommission lässt das Europäische Jahr der Kompetenzen 2023 beginnen

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Die EU-Kommission hat den Vorschlag von Ursula von der Leyen angenommen und den Startschuss für das Europäische Jahr der Kompetenzen 2023 gegeben. Damit soll der Ruf der Unternehmen nach mehr Fachkräften leiser werden.

Das Europäische Jahr der Kompetenzen 2023 steht für bessere Qualifikationen und neue Impulse beim lebenslangen Lernen

Hochschulen als Partner für das Europäische Jahr der Kompetenzen 2023 (Foto: AdobeStock - Daniel Ernst 117058729)

Hochschulen als Partner für das Europäische Jahr der Kompetenzen 2023 (Foto: AdobeStock – Daniel Ernst 117058729)

Das Europäische Jahr der Kompetenzen sollte laut Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen 2023 starten. So sprach sie in ihrer „Rede zur Lage der Union 2022“ bereits. Unternehmen sollten damit schneller und besser ausgebildete Fachkräfte zur Seite gestellt bekommen und gezielter investieren können. Gleichzeitig sollte dieses Vorhaben mit den Wünschen der Arbeitskräfte korrelieren.

Gemäß dem nun angenommenen Vorschlag von der Leyens sollen Unternehmen gestärkt werden. Dies wird entsprechend dem europäischen Kompetenzpakt über die verstärkte Anwerbung von Drittstaatsangehörigen und über höhere Investitionen in die Aus- und Weiterbildung der Arbeitskräfte möglich sein.

Schon in 2021 wurde über den Fachkräftemangel in 28 Berufen aller Fachrichtungen geklagt. Zudem wurde nun festgestellt, dass grundlegende digitale Kompetenzen bei vier von zehn Erwachsenen und jeder dritten Arbeitskraft nicht vorhanden sind. Eine Weiterbildung können aber nur etwa 37 Prozent der erwachsenen Arbeitskräfte regelmäßig nachweisen.

EU-Kommission will mit Kompetenzpaket lebenslanges Lernen fördern

Das Kompetenzpaket sieht mehrere Strategien vor. Zum einen geht es um die verbessere Zusammenarbeit aller Partner, um das lebenslange Lernen der Menschen zu unterstützen. Diese sollen vor allem bei einem Wechsel ihres Arbeitsplatzes die nötige Unterstützung bekommen. Aus- und Weiterbildung werden stärker gefördert, auch Sozialpartner sollen mit ins Boot geholt werden. Speziell junge Menschen, die sich noch in der Ausbildung befinden, und Frauen werden bei der Suche nach einem Arbeitsplatz unterstützt. Des Weiteren sieht das Kompetenzpaket eine Erleichterung bei der Anwerbung von Fachkräften aus Drittländern vor.

Im Europäischen Jahr der Kompetenzen 2023 benötigen die EU-Mitgliedsstaaten einen Koordinator. Dieser soll sicherstellen, dass die Maßnahmen aus dem Kompetenzpaket realisiert werden. Im Vordergrund stehen dabei Weiterbildungs- und Umschulungsmaßnahmen, die leichtere Anerkennung von Qualifikationen sowie eine bessere Transparenz bei der Datenerfassung.

Förderung der Kompetenzentwicklung mithilfe von EU-Initiativen

Die EU hat bereits zahlreiche Initiativen zur Förderung verschiedener Kompetenzen verabschiedet und umgesetzt. Zu nennen ist dabei die Europäische Kompetenzagenda, die die Kooperation von Einzelpersonen und Unternehmen fördern soll. Dem darin enthaltenen Kompetenzpaket haben sich inzwischen mehr als 700 Organisationen angeschlossen. Darüber hinaus führt die EU-Kommission bereits einen strukturierten Dialog mit allen Mitgliedsstaaten, in denen es um die digitale Bildung geht. Europäische Innovationsagenda sowie Europäische Hochschulstrategie sind bei den Initiativen der EU ebenfalls zu nennen und sollen dafür sorgen, dass die nötigen Kompetenzen geschaffen werden. Finanzierungs- und Schulungsmöglichkeiten werden über die Plattform für digitale Kompetenzen und Arbeitsplätze geboten.

Das neue Migrations- und Asylpaket sieht eine Anpassung der Kompetenzen ausländischer Bewerber an den Stellenmarkt der EU an. Dies wird auch mit der neu ins Leben gerufenen Fachkräftepartnerschaft sowie mit dem Talentpool der EU unterstützt. Der Bewerber- und Fachkräftemangel soll durch neue Initiativen behoben werden.

EU stellt Mittel zur Förderung von Kompetenzen bereit

Die EU stellt etwa 20 Prozent der Sozialausgaben für die Bereiche Beschäftigung und Kompetenzen zur Verfügung. Damit sollen die Investitionen der Mitgliedsstaaten in den genannten Bereichen gefördert werden. Wichtigstes Instrument ist hier der Europäische Sozialfonds Plus (ESF+), aus dem etwa 99 Milliarden Euro für den Zeitraum 2021 ? 2027 stammen. Weiterbildungs- und Umschulungsmaßnahmen werden mit diesen EU-Mitteln gefördert. Des Weiteren stellt die EU die nötige technische Ausstattung zur Verfügung.

Verschiedene Programme stehen zur Förderung bereit. Unter anderem fördert „Digitales Europa“ die digitalen Kompetenzen, wofür etwa 580 Mio. Euro eingesetzt werden können. Qualifizierter Talentpool und die Zusammenarbeit von Mitgliedsstaaten und verschiedenen Interessenträgern stehen dabei im Fokus. Forschende, Unternehmer und innovatorisch Tätige werden unter anderem durch die Marie-Sk?odowska-Curie-Maßnahmen, das Europäische Technologieinstitut sowie durch den Europäischen Innovationsrat gefördert, die in „Horizont Europa“ zusammengefasst werden.

Rund 26,2 Mrd. Euro werden über Erasmus+ bereitgestellt, um die persönliche und berufliche Weiterentwicklung von Beschäftigten und Lernenden zu fördern. Die Beschäftigten müssen dafür in einer Einrichtung zur Aus- und Weiterbildung tätig sein. Finanziert werden unter anderem Mobilitätsaktivitäten und europaweite Partnerschaften. Zudem können europäische Hochschulen eine Förderung erhalten, wenn sie bezogen auf Aus- und Weiterbildung eine Vorreiterrolle bei der Entwicklung von Microcredentials einnehmen.

Partnerländer Deutschland und Frankreich fördern die jeweils andere Sprache

Der am 22.01.2019 geschlossene Vertrag von Aachen sieht eine Zusammenarbeit von Frankreich und Deutschland zur Förderung der jeweiligen Partnersprache vor. Entwickelt werden sollte eine Strategie, mit der erreicht wird, dass mehr Schülerinnen und Schüler die Sprache erlernen. Diese Strategie wurde nun entwickelt und liegt vor. Geförderte Austauschprogramme, eine bessere Ausbildung der Lehrkräfte sowie eine bessere Mobilität sind vorgesehen.

So geht es im Europäischen Jahr der Kompetenzen 2023 weiter

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss sowie der Ausschuss der Regionen müssen je eine Stellungnahme zum Vorschlag der EU-Kommission abgeben. Europäischer Rat und Europäisches Parlament werden dann darüber sprechen, wie es mit dem Europäischen Jahr der Kompetenzen 2023 weitergehen wird.

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